Bäuerinnen- und Bauernschule
Die Ausbildung im zweiten Bildungsweg ist für Betriebsführer*innen, zukünftige Übernehmer*innen und interessierte Quereinsteiger*innen ohne vorherige fachliche Ausbildung.
Ziel der Ausbildung der Bauern- und Bäuerinnenschule (BBS) ist die Erreichung des Berufsabschlusses Facharbeiter*in für Betriebs- und Haushaltsmanagement.
Der Facharbeiterbrief „ Betriebs- und Haushaltsmanagement“ berechtigt genau wie die landwirtschaftliche Ausbildung zur Inanspruchnahme von Förderungen.
Aufnahmevoraussetzungen:
- Vollendung des 18. Lebensjahres und abgeschlossene Berufsausbildung
- Absolvierung einer Mittleren oder Höheren Schule
- Vollendung des 21. Lebensjahres
Unterrichtsgestaltung:
Der Gesamtumfang des Unterrichts beträgt 500 Stunden, wovon 150 Stunden in Form von Praktischem Unterricht sind. Weitere 100 Stunden können in Form von „blended learning“ (lernen mittels Computer) abgedeckt werden.
Stundentafel:
Gegenstand |
Stunden |
Religion |
10 |
Haushaltsmanagement* |
45 |
Ernährung* |
45 |
Landwirtschaft* |
45 |
Gartenbau* |
35 |
Gesundheitsmanagement* |
30 |
Unternehmensführung* |
60 |
Politische Bildung |
10 |
Wahlschwerpunkt* |
70 |
Praktischer Unterricht |
150 |
*Praktischer Unterricht in diesem Gegenstand
Durch unterschiedliche Wahlschwerpunkte besteht die Möglichkeit, nach eigenen Interessen Themengebiete zu vertiefen:
z.B.:
- Sachkundeausweis für Pflanzenschutz
- Direktvermarktung
- Urlaub am Bauernhof
- Green Care
- usw.
Unterrichtszeiten:
2x wöchentlich am Abend
einzelne Unterrichtseinheiten samstags
Zulassungsbedingungen zur Facharbeiterprüfung:
- Vollendung des 20. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Prüfung
- Praxisnachweis von mind. 2 Jahren
- erfolgreicher Besuch der Bauern- und Bäuerinnenschule
Kurskosten:
- Ca. € 400,– Lern- und Arbeitsmittelbeitrag (Kopien, Schulbücher, Prüfungstaxe…)
Lehrlingstage
Ausbildung Facharbeiter*in Betriebs- und Haushaltsmanagement
mit Facharbeiterprüfung für Absolvent*innen von 2 Jahre LFS
Zur Erlangung des Berufsabschlusses Facharbeiter*in im Betriebs- und Haushaltsmanagement besteht für Absolvent*innen von einer LFS (Fachrichtung Betriebs- und Haushaltsmanagement) die Möglichkeit, mit 6 Unterrichtstagen und Führung einer Ausbildungsmappe zur Facharbeiterprüfung anzutreten.
Der Facharbeiterbrief „Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement“ berechtigt genau wie die landwirtschaftliche Ausbildung zur Inanspruchnahme von Förderungen.
Voraussetzungen:
Absolvierung 1. und 2. Jahrgang einer LFS
Absolvierung von zwei Lehr- oder Praxisjahren im Betriebs- und Haushaltsmanagement
Besuch von 6 Lehrlingstagen
Ordnungsgemäß ausgefüllte Ausbildungsmappe
Meister*innenausbildung
Die Meisterausbildung ist die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung.
Der Meister*innen-Kurs in der Sparte „Betriebs- und Haushaltsmanagement” richtet sich an Facharbeiter*innen des „Betriebs- und Haushaltsmanagements”, die ihr Wissen in den Bereichen Direktvermarktung, Urlaub am Bauernhof, Lebensmittel, sowie bäuerliche Dienstleistungen fachlich und praktisch vertiefen und auf „Meister*innen-Niveau” heben möchten.
Unternehmerische Kernkompetenzen wie Betriebsanalyse, Controlling und Betriebsentwicklung stehen neben fachlichen Schwerpunkten am Programm des Meisterinnen-Kurses.
Die Ausbildung umfasst ca. 370 Unterrichteinheiten und ist in einzelne Module gegliedert, welche sich über drei Wintersemester erstrecken.
Anrechenbare Vorbildungen können einzelne Kursteile ersetzen (Prüfung bei der Anmeldung)
Die Zulassung zur Meisterprüfung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Vollendung des 20. Lebensjahres zu Beginn der Ausbildung
- Fachschulabsolvent*innen mit 3 Jahren einschlägiger Berufspraxis und Besuch der vorgesehenen Kursmodule
- Vollendung des 24. Lebensjahres und mindestens dreijährige selbstständige Betriebsführung oder siebenjährige einschlägige Praxis mit Besuch der vorgesehenen Kursmodule
- Bildungsförderung möglich
Die Meister*innenausbildung…
… bietet
- Stärkung der unternehmerischen Kompetenz
- Fachliche Weiterbildung auf Meisterniveau
- intensive Beschäftigung mit dem eigenen Betrieb und dessen Potentialen
- bessere Beschäftigungsmöglichkeiten und einen höheren Meisterlohn bei unselbstständiger Tätigkeit
… befähigt
- zur erfolgreichen Betriebsführung
- zum zukunftsorientierten Handeln im Einklang mit Betrieb und Familie
- zur Führungskraft in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
… berechtigt
- zur Ausbildung von Lehrlingen
- zum Ersatz der gewerblichen Unternehmerprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
- zum Bezug des Meisterbonus bei der Existenzgründungsbeihilfe
- zum Bezug des Meisterlohnes bei unselbstständiger Tätigkeit